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Handwerk

Wie man ein Kriterium schreibt, das kein Ermessen zulässt

7 Min.

Die Prüfliste entscheidet über den Wert einer Evaluation. Sechs Regeln, mit denen aus einer Einschätzung eine überprüfbare Aussage wird — und die Formulierungen, die es zuverlässig verderben.

Der Wert einer Evaluation entscheidet sich nicht am Modell und nicht am Fall, sondern an der Prüfliste. Ist sie weich formuliert, kommen zwei Prüfer zu zwei Ergebnissen — und die Zahl am Ende bedeutet nichts.

Ein brauchbares Kriterium liest sich wie ein Unit-Test: eine einzelne, abgeschlossene Aussage über die Antwort, die man ohne Nachdenken mit Ja oder Nein beantworten kann.

Was zuverlässig schiefgeht

Diese drei Formulierungen stehen in fast jeder ersten Fassung, und keine davon ist prüfbar:

  • „Die Antwort ist gut begründet.“
  • „Die Antwort geht ausreichend auf die einschlägige Vorschrift ein.“
  • „Die Antwort erkennt die Problematik.“

Gut, ausreichend, erkennt — jedes dieser Wörter verlagert die Entscheidung in den Kopf des Prüfers. Zwei Fachleute können denselben Text lesen und unterschiedlich urteilen, ohne dass einer von beiden unrecht hätte.

Wie es stattdessen aussieht

Die Antwort nennt die Vorschrift mit Absatz und Satz, aus der sich ergibt, dass Planungsleistungen keine Bauleistungen sind.

Diese Aussage ist entweder wahr oder nicht. Steht die Fundstelle da, ist das Kriterium bestanden; steht sie nicht da, nicht. Es gibt nichts abzuwägen.

Der häufigste Fehler: zwei Dinge in einem Satz

Zusammengesetzte Kriterien entstehen fast zwangsläufig. Wer eine Musterlösung schreibt, denkt in Ketten: Ergebnis, weil Vorschrift, weil Sachverhalt. Beim Übersetzen in eine Prüfliste rutscht die ganze Kette in einen Satz.

Das Ergebnis ist ein Kriterium, das zwei Dinge gleichzeitig misst und deshalb keines von beiden sauber. Fällt es durch, weiß niemand, woran es lag: War das Ergebnis falsch, die Begründung, oder beides? Und wenn ein Fachmann zum richtigen Ergebnis über einen anderen, ebenfalls vertretbaren Weg kommt, fällt er durch — obwohl er recht hat.

Sechs Regeln

  • Ein Kriterium prüft eine Sache. Sobald ein „und“ darin vorkommt, prüfen Sie, ob zwei daraus werden müssen.
  • Bei Rechenergebnissen steht der Zielwert im Kriterium. Nicht „ermittelt den Korrekturbetrag zutreffend“, sondern „weist einen Berichtigungsbetrag von 4.750 Euro aus“.
  • Keine Mengenwörter. Ausreichend, hinreichend, angemessen und umfassend sind Einladungen zum Ermessen.
  • Jedes Kriterium muss in der Musterlösung vorkommen. Findet es sich dort nicht, fehlt entweder das Kriterium oder die Lösung ist unvollständig.
  • Zwei bis drei Kriterien sind kritisch, nicht mehr. Ist die Hälfte kritisch, sagt die Quote am Ende nichts mehr aus.
  • Kritisch sind Endergebnisse, nicht Begründungsschritte. Ein vertretbar anderer Weg zum richtigen Ergebnis darf das Urteil nicht kippen.

Die Reihenfolge ist nicht beliebig

Schreiben Sie die Prüfliste nach der Musterlösung, nie davor. Wer mit der Liste anfängt, formuliert unweigerlich Kriterien für die Antwort, die er sich vorstellt — und nicht für die, die fachlich richtig ist.

Am Ende steht ein einfacher Test. Geben Sie Ihre Liste einer Kollegin, die den Fall nicht kennt, zusammen mit einer fremden Antwort. Kommt sie auf dieselbe Bewertung wie Sie, taugt die Liste. Muss sie nachfragen, taugt sie nicht.

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